Textfeld: Schützenfeste in unserem Ort

Wie die ersten Schützenfeste hier gestaltet wurden, ist urkundlich nicht beschrieben.
Es ist jedoch anzunehmen, dass ihr Ablauf sich in allen Orten dieses Raumes ähnlich
entwickelte. Man zog zu einem geeigneten Platz außerhalb des Dorfes, wo das
Schießen stattfand. Anfänglich schoss man mit der Armbrust auf den Vogel. Das zeigt
die Plakette des Hans Mottenhus von 1598. Später benutzte man glatte oder gezogene Büchsen, und nicht mehr der Vogel, sondern Ringscheiben waren das Ziel. In der vorstehend gedruckten Schießordnung aus dem Jahr 1679 ist von geordneten Ein- undAusmärschen mit der Scheibe, vom Verhalten am Stand, vom Gewinn und Gelage und vom Ausschank des Bieres die Rede, so dass man sich unschwer den Ablauf des Festes vorstellen kann.

Über den Festverlauf nach 1800 berichtet das Bauernbuch, das von Pastor Kittel und
Gemeindevorsteher Heinrich Vieth geschrieben wurde. Es wird eingangs betont, dass
in herkömmlicher Weise gefeiert wurde. Die Anregung ging meistens von den
jüngeren Schützen aus. Im Frühjahr, wenn Gemeinschaftsarbeiten auf der Allerheide
auszuführen waren, entschlossen sie sich, das Fest zu beantragen. Sie steckten sich
grüne Zweige an ihre Hüte, zogen geschlossen zum Amtsgeschworenen und baten
ihn, das Schützenfest „loszumachen“. Die Genehmigung des Amtes war in jener Zeit
nämlich stets erforderlich. Sie konnte auch versagt werden, wenn dringende
Gemeinschaftsarbeiten, wie z. B. Uferbefestigungen, noch anstanden. Wurde ihrer
Bitte jedoch stattgegeben, legte man den Zeitpunkt fest und traf die Vorbereitungen.

Die Feste fanden wechselweise auf den Höfen statt. Die Kosten für die Musik und das
nötige Freibier wurden von den Hofbesitzern gemeinsam getragen, während der Hof,
der das Fest abhielt, andere Getränke und Brote zu angemessenen Preisen abgab. Ein Teil der Kosten wurde auch aus dem Ertrag einer Wiese bestritten, die den Schützen gehörte und am Bugenberg vor Osterloh lag.

Für das Fest stand eine weitere Wiese zur Verfügung. Sie war Gemeindeeigentum und liegt  an der Straße zur alten Allerbrücke. Heute gehört sie zum Grundstück Denicke-Müller. Auf ihr standen mehrere große, schöne Eichen. Wenn am Sonntag das Schützenfest begann, zog man zu dieser Wiese. Mit einem Seil, das von Baum zu
Baum gespannt wurde, grenzte man die Tanzfläche ab und feierte unter freiem
Himmel. Es gab auch Verkaufsstände und Belustigungen. Viele hundert Gäste fanden
sich ein, denn es soll ein sehr bekanntes Volksfest gewesen sein. Am zweiten Tag, am
Montag, wurde der alte Schützenkönig aus seinem Haus abgeholt. Der Umzug ging
durch Altencelle nach Osterloh. Dort durften von den Schützen, nach altem Brauch,
Hühner auf den Höfen geschossen werden. Die Beute band man an den Gewehrlauf
und führte sie nach Altencelle mit. Die Bauern in Osterloh, die den Schützen den Spaß
gönnten, hatten die guten Hühner vorher jedoch in Sicherheit gebracht. Am
Nachmittag fand dann das Königsschießen statt, und abends wurde der neue König
ausgerufen. Am nächsten, dem dritten Tag, zogen die Schützen zu dem neuen König.
Der bewirtete sie mit einem kräftigen Frühstück, und anschließend ging der Festzug
durch das ganze Dorf bis hin zu dem Bauernhof, der für die weiteren Festlichkeiten
vorgesehen war. Den Höhepunkt des Tages bildete das Festessen. Danach wurden
Preisschießen veranstaltet, getanzt und gefeiert. Der folgende Sonntag war der letzte
Tag des Schützenfestes. Man nannte ihn den lustigen Sonntag. Er wurde ebenfalls mit
Satzschießen, Tanz und Belustigungen gestaltet.

Vergleicht man den Ablauf der damaligen Schützenfeste mit dem der heutigen Feste,
wird man zu dem Ergebnis kommen, dass sich an den alten Bräuchen im Grunde
wenig geändert hat. Nur feiert man jetzt in Gaststätten oder Zelten, und auch die
Bürger von Osterloh brauchen um ihre Hühner nicht mehr zu fürchten.

Nachdem wir in Altencelle seitens der Stadt Celle häufig verschiedene Festplätze
zugewiesen bekommen haben, feiern die Schützen nun seit einigen Jahren ihr
Schützen- und Volksfest im Lückenweg.

Wie in der damaligen Zeit ist auch heute noch das Schießen auf die Königsscheiben,
das sogenannte Königsschießen, eines der Höhepunkte eines jeden Schützen.
Textfeld: Die Altenceller Schützengesellschaft

Die Geschichte des Schützenwesens der Ortschaft Altencelle in ihren Anfängen ist
dokumentarisch nicht zu belegen. Akten darüber, wenn solche bestanden haben
sollten, wurden nicht aufbewahrt oder sind verloren gegangen. Es ist wohl auch
anzunehmen, dass die Schützengilden damals mehr durch die Überlieferung, durch
Sitten und Gebräuche getragen wurden, als dass Aufzeichnungen über sie gemacht
wurden. Um so wertvoller sind die noch erhaltenen Symbole aus jener Zeit, die sich an
unserer alten Königskette befinden. Ab 1679 gibt es dann schriftliche Unterlagen, die
sich direkt auf Altencelle beziehen. Sie lagern in den Archiven bei der
Landesregierung und beim Landkreis Celle.

Die Entstehung der Schützengilde war gewiss eine Folge der räumlichen Trennung
des Ortes in den städtischen und den bäuerlichen Teil. Die ungeschützten Höfe und
Anwesen bedurften zur Verteidigung einer wehrhaften Mannschaft, zu der mit
Sicherheit alle gesunden Männer der Ansiedlung verpflichtet wurden. Die Ausrüstung
bestand aus der Armbrust, sowie Hieb- und Stichwaffen. Später wurden Gewehre
verwendet. Der Umgang mit der Waffe musste zu jeder Zeit geübt werden. Das
dürften auch hier die Anlässe zu Wettkämpfen und zu den allerorts üblichen Vogel und
Scheibenschießen gegeben haben. Der erste authentische Nachweis über das
Bestehen einer formierten Schützengemeinschaft in Altencelle ist eine silberne Taube
mit der Gravur „1477“. Nach mündlicher Überlieferung soll es eine Stiftung der
„Herzoglichen Residenz“ in Celle sein. Es ist anzunehmen, dass sie aus Anlass des
Vogelschießens im Rahmen eines Schützenfestes gegeben wurde. Die Gravur sehen
wir als unser Gründungsdatum an.

Die Taube bildet das Grundsymbol für unsere Königskette. An ihrem Schnabel hängt
ein silberner Fisch. Es lässt sich leider nicht feststellen, ob dieser Anhänger schon
ursprünglich zu der verliehenen Gabe gehörte, oder ob er eine spätere Ergänzung ist.
Auch über seine symbolische Aussage bestehen nur Vermutungen. Dem gestifteten
Emblem wurden dann weitere silberne Plaketten beigegeben, wahrscheinlich von den
jeweils besten Schützen. Die älteste stammt aus dem Jahr 1500. Aus diesen Schildern
mit ihren Gravuren und Darstellungen lässt sich das Wirken der Schützen in unserem
Ort über die Jahrhunderte nachweisen. Es bleibt jedoch ungewiss, ob bei jedem
Wettschießen eine Plakette von dem Sieger oder König angefertigt wurde. Auch kann
man nicht ausschließen, dass einzelne Schilder im Laufe der Jahrhunderte verloren
gegangen sind.

Es gilt als sicher, dass in den Zeiten der großen Epidemien, der Kriege und inneren
Unruhen, sowie in Jahren von Missernten und Naturkatastrophen keine Schützenfeste
stattgefunden haben. Um so mehr dürften in diesen Zeitabschnitten die Dienste der
Schützen zu Abwehrmaßnahmen und zur Erhaltung der inneren Ordnung in Anspruch
genommen worden sein. Ein großer Zeitraum, für den das zutrifft, lag zwischen 1599
und der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts.

Ab 1672 finden dann wieder Scheibenschießen statt. In einem Erlass der „Fürstlichen
Großvoigtei zu Zelle vom 31. May Anno 1672“ wird den Stadtteilen und den benachbarten Dörfern die Genehmigung dazu erteilt.

Kontakt

Vorstand:

KarstenKnop@freenet.de

 

Webmaster:

matthiaswarnke@web.de

Textfeld: Hier nun einige Informationen zur Geschichte der Gesellschaft, wie sie auch in der Festschrift zum 525 jährigen bestehen der Gesellschaft nachzulesen sind.
Textfeld: „Kreisschützenverband Celle Stadt und Land“ förderte den Schießsport, der seither
zur wesentlichsten Aufgabe geworden ist. 1962 bildete sich eine Damen-
Schießsportgruppe.

Zu den Emblemen, die uns aus weit zurückliegender Zeit erhalten geblieben sind,
gehört auch eine Fahne. Sie wurde verliehen oder angeschafft und stammt aus den
Jahren vor 1800. Obwohl das Seidengewebe aufgearbeitet und mit einem Schutznetz
überzogen wurde, konnte sie der Beanspruchung bei Umzügen und anderen Anlässen
nicht mehr länger ausgesetzt werden. Aus Spenden der ganzen Dorfschaft wurde eine
neue Fahne erworben und beim Schützenfest 1957 feierlich geweiht. Sie trägt neben
der Taube das alte Wappen der Stadt und den Spruch,

EIN URALT BÜNDNIS PFLEGEN WIR NACH GRAUER VÄTERZEIT

Bei dem großen Sturm im Sommer 1965 stürzten die Blenden unseres Schießstandes
um. Die Anlage wurde unbrauchbar. Mit Hilfe der Gemeinde Altencelle sowie der
Firma Thiele-Marahrens, Westercelle, gelang es, einen neuen, besseren Stand mit
Kleinkaliber- und Luftgewehrbahnen sowie einem Aufenthaltsraum zu schaffen.
Spenden der Mitglieder verhalfen zu den Einrichtungen. Die neue Anlage gab dem
Verein die Möglichkeit, den Schießsport weiter zu entwickeln und ihn von Tageszeit
und Witterung unabhängig zu machen. Das wirkte sich auf den Mitgliederstand
günstig aus. Es gehören dem Verein nach dem Stand vom 1. Jan. 1977 an:

				125 	Schützen
				24 	Damen
				44 	Jungschützen (26 männliche/18 weibliche)

Bei der Betrachtung der Entwicklung unserer Schützengesellschaft in 5
Jahrhunderten soll man all jener Männer gedenken, die in persönlichem Einsatz für
den Bestand der Vereinigung gearbeitet und deren Verdienste in der Bewältigung der
Aufgaben und Ziele ihrer Zeit gelegen haben. Eine solche, uns allen bekannte
Persönlichkeit war der 1976 verstorbene Ehrenvorsitzende Gustav V i e t h . In seiner
40-jährigen Tätigkeit als Schützenvorsteher hat er die alte Gilde nicht nur zu den
aufgezeichneten Erfolgen geführt, sondern es gelang ihm auch, sie erneut zu einem
gesellschaftlichen Faktor zu machen, in dem alle Schichten unserer Bevölkerung
eingeschlossen sind.
Textfeld: Ob nun trotz aller Schwierigkeiten in der Zeit vom Deutsch-Französischen Krieg bis
vor dem 1. Weltkrieg Schützenfeste bei uns stattgefunden haben, geht aus unseren
Unterlagen nicht hervor. Wir meinen, dass das nicht der Fall war. Durch die politischen
Veränderungen, die Aufstellung stehender Heere, die Einführung der „Allgemeinen
Wehrpflicht“ und die Überbetonung des patriotischen Gedankens waren neue
Voraussetzungen entstanden. Die Schützenvereinigungen, besonders auf dem Lande,
verloren an Bedeutung. Es gab sogar Stimmen, die sie als „überflüssig“ und „nicht
mehr zeitgemäß“ bezeichneten. Trotzdem hat es immer traditionsbewußte Bürger
gegeben, die dem Schützenwesen verbunden blieben, es weitertrugen und die
Embleme der Vergangenheit hüteten und pflegten. So kann man sagen, dass auch für
diese Zeitspanne ein Zusammenhang in der Geschichte der Altenceller
Schützenvereinigung besteht.

Nach dem ersten Weltkrieg und dem Ende der wirtschaftlichen Erschütterungen erlebt
das örtliche Schützenwesen einen neuen Aufschwung. Der Enkel des
Gemeindegeschworenen Christopf Vieth, in dessen Haus 1845 die beurkundete
Versammlung stattgefunden hat, Gustav Vieth, rief zur Wiederbelebung der alten
Schützenvereinigung auf. 1927 konnte er als Vorsitzender mit 67 Mitgliedern die
Vereinstätigkeit wieder aufnehmen. In Gemeinschaftsarbeit wurde ein Kleinkaliber-
Schießstand auf dem Grundstück des Allerkrugs gebaut und das erste Schützenfest
gefeiert. Um die Feierlichkeiten den alten Bräuchen anzupassen, musste zunächst ein
provisorischer König ausgeschossen werden, den dann der neue Schützenkönig
ablöste. Der Vorkönig war Georg Striepe, neuer König wurde Ludolf Heindorff.
Damit war der Anschluss an die Schützentradition in unserem Dorf hergestellt. Der
Verein, der sich nun „Schützengesellschaft“ nannte, nahm auch das Übungsschießen
wieder auf und trat dem Deutschen Schützenbund bei. 1936 wurde ihm eine
Jugendgruppe angegliedert. Im 2. Weltkrieg beschränkte sich die Tätigkeit der
Gesellschaft auf einige wenige Übungsschießen und die Pflege von Kontakten zu den
Mitgliedern, die zum Kriegsdienst eingezogen waren. Ab 1943 stellte man die
Vereinsarbeit ganz ein. Es hat zwar am 3.4.1943 noch eine Versammlung gegeben, zu
der jedoch nur 12 Schützen erschienen. Ein Protokoll wurde auch nicht mehr angefertigt.

In den nächsten 10 Jahren, in denen das Deutsche Reich zusammenbrach und sich
weltpolitische Veränderungen im europäischen Raum vollzogen, verlor das
Schützenwesen erneut an Bedeutung. Als jedoch am 21. März 1953 die erste
Nachkriegs-Versammlung einberufen wurde, kamen von den verbliebenen Schützen
noch 20 zusammen. Sie beschlossen, die Schützengesellschaft wieder tätig werden zu lassen. Sie setzten den alten Vorstand, zu dem außer Gustav Vieth noch die
Schützenbrüder Hermann Preer, Heinrich Henschen und Ernst Wallheinke gehörten,
wieder ein, ergänzten ihn durch Neuwahlen und riefen die alten und neuen Bürger des
Dorfes zur Mitarbeit auf. Diesem Aufruf folgten 25 Personen. Als erste Maßnahme
wurde der Schießstand erneuert und vergrößert. Das war die Voraussetzung für ein
Schützenfest, das dann im Mai 1954 gefeiert wurde. Der Anschluss des Vereins an den
Textfeld: Unterschrieben wurde der Antrag von 32 Personen. Er wurde in der Burgvogtei
bearbeitet und enthält zwei ablehnende Stellungnahmen. In der dritten, der wohl
maßgebenden, wird eine Abstimmung der Gemeinde-Vertretung (Amts- und
Gemeindegeschworene) angeordnet. Sie fand am 24. Juni 1845 im Hause des
Gemeindegeschworenen Vieth statt. Eine Mehrheit für das Schützenfest ergab sich
dabei jedoch nicht mehr, weil inzwischen die Erntearbeiten vor der Tür standen. Nach
1866, nachdem dieses Land preußische Provinz geworden war, beargwöhnte man die
Schützenvereinigungen ohnehin, partikularistische Tendenzen zu vertreten und
Hanoversche Tradition zu pflegen.
Textfeld: Aus dem Jahr 1679 befindet sich im Landesarchiv eine Schießordnung nebst einem
ausführlichen Entwurf. Sie hat folgenden Wortlaut:
Schützen Ordnung deß gantzen Kirchspiels Altencelle

de Anno 1679
1. 	Müssen die Schützen Hauß Bey Hauß Erscheinen, und
	die Scheibe hinaußbringen
	Wer daß nicht thuet soll den Schützen zum Besten geben
							1 Groschen 		4 Pfennig
2. 	soll Keine Büchse im Auß oder Ein March im Dorffe
	gelöst werden, Bey Ambtsstrafe
							1 Thaler 		6 Groschen
3. 	soll ein Jeder Schütze Aufsetzell Geldt geben
							1 Groschen 		4 Pfennig
4. 	Wan ein Schütze in dreyen mahlen nicht Loes
	Schießen Kan soll ihm Ein Schuß ungültig sein
5. 	soll Ein Schütze sein Rohr nicht vorher spannen, Es
	sei dan das Er für den standt gefordert wirt
							1 Groschen 		4 Pfennig
6. 	Nach gethanen schießens sollen die gesambten Schützen
	die Scheibe nach dem gildehause Bringen, Sonsten
	den Schützen zum Besten geben,
							1 Groschen 		4 Pfennig
7. 	sollen Alle Schützen im Gelage verpleiben, oder geben
							3 Groschen		12 Pfennig
8. 	Wer in dem Gelage Zancksüchtig ist und Schlegerey
	Anfänget, soll Straffe Ans Ambt geben
							1 Thaler 		6 Groschen
9. 	soll Auf Vorgemeldetes alles Eine Richtige Rolle
	durch die geschworene, und Altenzeller Küster
	gehalten werden, Bey straffe Ans Ambt
							18 Groschen

Wornach sich Ein Jeder, Biß zu oberhochgnädl. Sr. Wohlgeb.
Excellenz des Herrn Geheimbten Rahts und Großvogts Anderweiten
Hochgnädliche Verordnung, und dieses alles vorbehältlich,
zuachtende hatt.

Zelle Uff Fürstliche Ambtstuben
den 14. Juny Anno 1679
Unterschrift
p: t: Burgk Vogt

Ausführlicher und umfangreicher ist der Antrag zu dieser Schießordnung, die wir
deshalb auszugsweise ebenfalls im Wortlaut wiedergeben.

	Demnach die Altenzeller Gemeinde dieses Jahr Ein Scheibenschießen,
	gleich vörigen Jahres geschehen, hinwieder anzurichten
	gemeinet sein, Mitt Bitte, Ihnen daßelbe zu verstatten,
	Ob nun wohl Soch Scheiben Schießen uf des Herrn Geheimbten
	Raths undt Großvogtens Herrn Georg Christoffen von Hammersteins
	Wohlgeboren Excellenz, Hochgeneigt Beliebige Verordnung,
	Ratification und Verwilligung Beruhet, Dieselbe aber Injetzo
	Verreiset sein. So haben dennoch ObErwehnte Gemeinde umb deßelben
	Vollenstreckung Instendigt gebeten, welches Ihnen dan auch
	Ad interim Kraft dieses verwilliget wirdt, und Zwordt daß dieselbe
	sich uf Folgende weise dabey verhalten sollen und müßen.

	1) 	Soll ein Jeder Haußwirth, wan es ihme von den Schaffern
		angezeigt ist, an dem Ihme bestimmten orth erscheinen,
		auch uf der Schaffer Verordnung und gehalten richtigen Manzahl
		gliederweise und also ordentlich Mitt Auß, und Ein-
		Marchiren, Welcher nun deme nicht nachkömbt, Derselben ...
	2)	Soll Niemandt in der Schafferhäuser noch uf dem Schießplatz,
		wie auch im Auß und Ein Marchiren, Einige Ungelegenheiten
		anfangen, noch Einiges Rohr abfeuern, Bey Vermeidung
		Vorbehaltlicher Strafe.
	3) 	...
	4) 	Eß soll auch Ein Jeder mit seiner Eigenen Büchse Schießen,
		und also auch nicht Zugelaßen werden, daß Zweene Schützen
		sich Eines Rohrs gebrauchen sollen, Bey Vermeidung vorbehältlicher
		Strafe, undt Verlierung deß Gewins, undt sol
		auch Kein gezogen Rohr gelten.
	5)	Wenn Einem Schützen daß Rohr für die Scheibe dreymahl nach
		Einander Versaget, soll er vor daßmahl des Schußes Verlustig
		sein, wan er aber will, Kan er einen Schuß nachzuthun
		wieder Loeßen, mit 1 Mariengroschen, 4 Pfennig
	6)	...
	7) 	Eß sollen auch die gesambte Schützen nach Verrichtetem
		Schießen die Scheibe nach der Schaffern Hauße Begleiten
		helfen, oder in deßen Verpleiben den Schützen gelage erstatten.....
	8)	Welcher in dem gelage Zänkerey anfanget, derselbe soll
		außerhalb vorbehältlicher Geldt Buße ins gelage zahlen
		1 Mariengroschen, 4 Pfennig
	9) 	Im übrigen sollen s ich alle die Jenigen Schützen nach den
		altengebräuchen, waß züchtig undt Erbar, auch verantwortlich
		Richten und Anschicken, oder in deßen Verpleibung der Strafe
		gewertig sein.
	10)	sollen Zwene Schützen Schäffern das Bier zu sich in Verwahrung
		nehmen, daßelbe außzapfen undt darnach mit Fleiße
		sehen, damit so wenig einer wie der andere dabey nicht
		verkürzet werden möge, Bey Vermeidung vorbehältlicher
		Strafe.

Und wird alßdan ...
Weilen hierdurch der Jungen Bursch Ihr Exercitium deß Schießens allermaßen
befordert, alß getrösten Wier auß Hochgünstiger erforderlicher Hülffe undt
Empfehlung Denselben Göttlichen Bewahrsamb
									Deß Herrn Burgvoigt
Unterdienstwilligst,
						Sämptliche Schützen deß Kirchspiels Altencelle
									  31. May 1679
Aus einer amtlichen Erhebung im Zusammenhang mit dem allgemeinen
Schützenfest-Verbot von 1710 geht hervor, dass das Satzgeld später auf 4
Mariengroschen und 4 Pfennig erhöht wurde. Davon erhielt der beste Schütze 1
Thaler und 27 Groschen, der zweite Schütze 29 Groschen und 4 Pfennig und, wörtlich,
„die übrigen allemahl auf die Hälfte weniger bis auf 7 Gewinne“.

Auffallend ist, dass während jener Zeit keine Plaketten an die Königskette gekommen
sind. Auch die aufgefundenen Schriftstücke sagen darüber nichts aus. Dagegen sind
ab 1737, nach der Aufhebung des Verbotes vom 7.7.1710, wieder Schilder vorhanden.
Sie ergeben, dass der Ort nun beständig seine Schützenfeste feierte. Das erfolgte mit
ein, zwei oder mehreren Jahren Abstand, je nachdem, wie die Genehmigung erteilt
wurde. So liegt z. B. ein Schreiben der Burgvogtei Celle vom 24. Mai 1766 vor, dass
den Dorfschaften Gr. Hehlen sowie Altencelle das Freischießen bei schwerer Strafe
untersagt, weil, wörtlich „bei den gegenwärtigen beklommenen Zeiten des denen
meißten Hauswirthen äußerst schwer fällt, das nöthige Brodt-Korn anzuschaffen.“
Nach 1820 wurden die Schützenfeste dann nur noch in größeren Abständen gefeiert.
Offensichtlich war es schwieriger geworden, die behördliche Genehmigung zu
erlangen. Aufschlußreich ist ein Antrag vom 5. Juni 1845 mit folgendem Wortlaut:

	Wir Endesunterschriebenen wünschen sehr, daß zu Altenzelle
	in diesem Jahre das Schützenfest, welches seit einigen Jahren
	nicht Statt gefunden hat, mahl wiederum gefeiert wird, und beauftragen
	daher den Hauswirth Hostmann und Peters hieselbsst
	von Königlicher Burgvogtey zu Celle uns hierzu die Erlaubniß
	zu erwirken.
								Altenzelle den 5ten Juni 1845